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NET Rechtsanwalt

von | Aug. 12, 2022 | Anwalt

1. Das Anwaltsstudium – eine Einführung

Einige kennen das Anwaltsstudium vielleicht nur aus Fernsehserien wie „Suits“ oder „Better Call Saul“. Oder aber aus Romanen, in denen die Hauptfiguren erfolgreiche Anwälte sind. In der Realität sieht das Anwaltsstudium natürlich etwas anders aus – trotzdem ist es ein spannendes und abwechslungsreiches Studium, bei dem man viel lernt und auch viel Spaß haben kann.

Das Anwaltsstudium umfasst insgesamt zwölf Semester und ist damit eines der längeren Studiengänge. In den ersten drei Semestern stehen verpflichtend die Fächer Rechtsgeschichte, Staats- und Verwaltungslehre sowie Allgemeine Rechtslehre auf dem Stundenplan. Danach können die Studierenden ihr Studium individuell gestalten und sich auf einige Fächer spezialisieren. Im sechsten Semester findet dann das so genannte Referendariat statt, in dem die Studenten praktische Erfahrungen sammeln können. Insgesamt ist das Anwaltsstudium also eine interessante und abwechslungsreiche Angelegenheit, bei der man viel lernt und auch viel Spaß haben kann. In Deutschland gibt es zwei verschiedene Arten von Anwaltsausbildung. Die erste ist die sogenannte klassische Ausbildung, die an einer Universität absolviert wird. Die zweite Möglichkeit ist die duale Ausbildung, bei der man sowohl an einer Universität als auch in einer Kanzlei lernt. Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile, entscheidend ist am Ende aber vor allem, dass man die Prüfungen erfolgreich besteht.

Die klassische Ausbildung dauert in der Regel neun Semester und ist damit etwas länger als ein normales Studium. Der Vorteil dieser Variante ist, dass man sich voll und ganz auf das Studium konzentrieren kann und so gut wie keine Praktika absolvieren muss. Allerdings ist es auch etwas schwieriger, im Anschluss einen Job zu finden. Die duale Ausbildung hingegen dauert nur sechs Semester und ist damit deutlich kürzer. Dafür muss man allerdings auch regelmäßig Praktika absolvieren und hat dadurch weniger Zeit fürs Lernen. Der große Vorteil ist aber, dass man bereits während des Studiums Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern knüpfen kann und so seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich verbessert.

Egal für welche Variante man sich entscheidet, am Ende steht immer die Prüfung vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Diese ist nicht nur für die Zulassung zum Anwaltberuf, sondern auch für die Zulassung zum Rechtsanwaltsfachangestelltenberuf notwendig. Die Prüfung besteht aus zwei Teilen: dem schriftlichen Teil und dem mündlichen Teil. Im schriftlichen Teil muss man Fragen aus den Bereichen Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht beantworten. Im mündlichen Teil hingegen muss man sich vor allem mit dem Fallmanagement auseinandersetzen und zeigen, dass man in der Lage ist, einen Fall von Anfang bis Ende zu bearbeiten. Wer die Prüfung erfolgreich bestanden hat, kann anschließend den Titel „Rechtsanwalt“ oder „Rechtsanwältin“ tragen. Wer sich für die duale Ausbildung entschieden hat, kann außerdem den Titel „Fachanwalt“ oder „Fachanwältin“ tragen, wenn er oder sie sich in einem bestimmten Fachgebiet weitergebildet hat.

2. Voraussetzungen für das Anwaltsstudium

Wer ein Anwaltsstudium absolvieren möchte, muss zunächst einige Voraussetzungen erfüllen. Zuerst einmal ist das Abitur oder die allgemeine Hochschulreife notwendig. Außerdem wird in der Regel ein Praktikum verlangt, das entweder vor dem Studium oder währenddessen absolviert werden kann. Viele Unternehmen bieten Praktika speziell für angehende Juristen an, so dass es relativ leicht ist, einen Platz zu finden. Auch hier gilt: Je früher man sich bewirbt, desto besser ist die Chance auf einen Platz.